AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Röhrig Preissler Consulting GmbH, Marie-Curie-Str. 5, 51377 Leverkusen, vertreten durch die Geschäftsführer Timo Röhrig und Tim Preissler, HRB 102821 (Amtsgericht Köln)

§ 1 Anwendungsbereich

(1) Alle Leistungen und Angebote von Röhrig Preissler Consulting GmbH erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Diese sind Bestandteil aller Verträge, die Röhrig Preissler Consulting GmbH mit ihren Vertragspartnern (nachfolgend auch „Kunde“ genannt) über die von ihr angebotenen Lieferungen oder Leistungen schließt. Sie gelten auch für alle zukünftigen Lieferungen, Leistungen oder Angebote an den Kunden, selbst wenn sie nicht nochmals gesondert vereinbart werden.

(2) Geschäftsbedingungen des Kunden oder Dritter finden keine Anwendung, auch wenn Röhrig Preissler Consulting GmbH ihrer Geltung im Einzelfall nicht gesondert widerspricht. Selbst wenn Röhrig Preissler Consulting GmbH auf ein Schreiben oder eine E-Mail Bezug nimmt, das Geschäftsbedingungen des Kunden oder eines Dritten enthält oder auf solche verweist, liegt darin kein Einverständnis mit der Geltung jener Geschäftsbedingungen.

(3) Die Dienstleistungen und Angebote von Röhrig Preissler Consulting GmbH richten sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB und an Kaufleute (HGB).

§ 2 Leistungen

(1) Röhrig Preissler Consulting GmbH erbringt für Betreiber von Pflegediensten und Pflegeheimen Beratungs- und Agenturdienstleistungen in den Bereichen Onlinemarketing und Social Recruiting/Mitarbeitergewinnung. Soweit nicht ausdrücklich schriftlich abweichend vereinbart, schuldet Röhrig Preissler Consulting GmbH dem Kunden nicht die Erbringung eines Werks / konkreten Erfolgs, insbesondere nicht die Vermittlung und tatsächliche Anstellung neuer Mitarbeiter.

(2) Der Kunde hat die ihm obliegenden Mitwirkungshandlungen stets vollständig und fristgemäß auf erstes Anfordern von Röhrig Preissler Consulting GmbH zu erbringen. Unterlässt der Kunde eine Mitwirkungshandlung und verhindert damit die Leistungserbringung durch Röhrig Preissler Consulting GmbH, bleibt der Vergütungsanspruch von Röhrig Preissler Consulting GmbH unberührt.

(3) Der Kunde ist für die Rechtskonformität etwaiger Werbekampagnen (zB Werbeanzeigen, Internetauftritte, Impressum, Datenschutzerklärungen) ausschließlich selbst verantwortlich.

(4) Werbeplattformen wie Google/Facebook sind jederzeit dazu berechtigt sind, Werbekampagnen ohne Nennung von Gründen zu stoppen / einzustellen. Für ein solches Vorgehen ist Röhrig Preissler Consulting GmbH nicht verantwortlich.

(5) In Bezug auf die von Röhrig Preissler Consulting GmbH zu erbringenden Dienstleistungen gegenüber dem Kunden steht Röhrig Preissler Consulting GmbH in Bezug auf die Art und Weise der Erbringung der Dienstleistungen ein Leistungsbestimmungsrecht nach § 315 BGB zu.

(6) Röhrig Preissler Consulting GmbH ist berechtigt, dem Kunden geschuldete Leistungen auch von Erfüllungsgehilfen / Subunternehmern und Dritten erbringen zu lassen.

(7) Die vereinbarte Vergütung von Röhrig Preissler Consulting GmbH in Bezug auf dessen Beratungsdienstleistungen enthalten vorbehaltlich anderslautender Absprache kein Budget für etwaige Werbekampagnen des Kunden. Dieses ist vom Kunden separat zur Verfügung zu stellen und gegebenenfalls unmittelbar an den Plattformbetreiber zu entrichten.

(8) Röhrig Preissler Consulting GmbH garantiert keine konkrete Anzahl an Mitarbeiteranfragen und keine diesbezüglich bestimmte Qualität im Rahmen der durch die für den Kunden lancierten Werbekampagnen. Eine Vorqualifizierung eingehender Bewerbungen wird vorbehaltlich anderslautender Individualabsprache nicht geschuldet.

(9) Sofern Röhrig Preissler Consulting GmbH im Rahmen der Arbeiten für den Kunden Domains und Funnel zur Verfügung stellt, werden diese vorbehaltlich abweichender Absprache ausschließlich für die Dauer der Vertragslaufzeit zur Verfügung gestellt.

§ 3 Zustandekommen von Verträgen

Der Vertragsschluss zwischen Röhrig Preissler Consulting GmbH und dem Kunden kann fernmündlich, schriftlich oder in Textform erfolgen. Sämtliche Vertragsinhalte ergeben sich aus den jeweiligen Angeboten von Röhrig Preissler Consulting GmbH und diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

§ 4 Zahlungen, Preise, Bedingungen

(1) Die Preise, die von Röhrig Preissler Consulting GmbH angegeben und mitgeteilt werden, sind verbindlich. Die mitgeteilten Preise verstehen sich jeweils netto zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer, sofern diese erhoben wird.

(2) Die Bezahlung der Leistungen von Röhrig Preissler Consulting GmbH erfolgt sofort nach Rechnungserteilung. Die Vergütung der Dienste von Röhrig Preissler Consulting GmbH ist grundsätzlich bei Abschluss des Vertrags fällig, es sei denn, das Angebot von Röhrig Preissler Consulting GmbH ist anders lautend. Eine Röhrig Preissler Consulting GmbH erteilte (SEPA-) Einzugsermächtigung gilt bis auf Widerruf auch für die weitere Geschäftsverbindung.

(3) Sofern mit Röhrig Preissler Consulting GmbH als Bezahlart Lastschrifteinzug vereinbart wird, hat der Kunde Röhrig Preissler Consulting GmbH ein SEPA-Lastschriftmandat zu erteilen. Dieses ist bei Röhrig Preissler Consulting GmbH anzufragen.

(4) Röhrig Preissler Consulting GmbH stellt dem Kunden eine ordnungsgemäße und die Umsatzsteuer (sofern anfallend) ausweisende Rechnung aus (ggf. durch Erfüllungsgehilfen).

(5) Für den Fall, dass vereinbarte Lastschriften nicht vom Konto des Kunden eingezogen werden können und eine Rückbuchung erfolgt, ist der Kunde verpflichtet, den geschuldeten Betrag binnen drei Werktagen nach Rückbuchung an Röhrig Preissler Consulting GmbH zu überweisen und die durch die Rückbuchung veranlassten Kosten zu übernehmen.

(6) Die Aufrechnung mit Gegenforderungen ist wechselseitig nur zulässig, wenn der jeweils andere Vertragspartner die Aufrechnung anerkannt hat oder diese rechtskräftig festgestellt ist. Dasselbe gilt für die Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts durch eine Vertragspartei.

§ 5 Kündigung, Laufzeit

(1) Die von den Parteien vereinbarte Vertragslaufzeit gilt als fest vereinbart. Die vorzeitige Kündigung ist ausgeschlossen. Wird das Vertragsverhältnis nicht spätestens vier Wochen vor Ablauf der vereinbarten Laufzeit gekündigt, verlängert es sich zu gleicher Laufzeit und gleichen Bedingungen. Eine einmalig entrichtete Einrichtungs-/Setupgebühr wird im Verlängerungsfall jedoch nicht erneut erhoben.

(2) Eine Kündigung vor Vertragsbeginn ist ausgeschlossen.

(3) Etwaige freie Kündigungsrechte während der Vertragslaufzeit sind ausgeschlossen.

(4) Kündigungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

(5) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt stets unberührt.

§ 6 Verzug / außerordentliche Kündigung

(1) Fristen für die Leistungserbringung durch Röhrig Preissler Consulting GmbH beginnen nicht, bevor der Rechnungsbetrag bei Röhrig Preissler Consulting GmbH eingegangen ist und vereinbarungsgemäß die für die Dienstleistungen notwendigen Daten bei Röhrig Preissler Consulting GmbH vollständig vorliegen beziehungsweise die notwendigen Mitwirkungshandlungen komplett erbracht sind.

(2) Ist der Kunde mit fälligen Zahlungen im Verzug, behält Röhrig Preissler Consulting GmbH sich vor, weitere Leistungen bis zum Ausgleich des offenen Betrages nicht auszuführen.

(3) Ist der Kunde im Fall der Ratenzahlung mit mindestens zwei fälligen Zahlungen gegenüber Röhrig Preissler Consulting GmbH in Verzug, ist Röhrig Preissler Consulting GmbH berechtigt, den Vertrag außerordentlich zu kündigen und die Leistungen einzustellen. Röhrig Preissler Consulting GmbH wird die gesamte Vergütung, die bis zum nächsten ordentlichen Beendigungstermin fällig wird, als Schadensersatz geltend zu machen.

§ 7 Erfüllung

(1) Röhrig Preissler Consulting GmbH wird die vereinbarten Dienstleistungen gemäß Angebot mit der erforderlichen Sorgfalt durchführen. Röhrig Preissler Consulting GmbH ist berechtigt, sich dazu uneingeschränkt der Hilfe Dritter zu bedienen.

(2) Ist Röhrig Preissler Consulting GmbH gehindert, die vereinbarten Dienstleistungen zu erbringen und stammen die Hinderungsausgründe aus der Sphäre des Kunden, bleibt der Vergütungsanspruch von Röhrig Preissler Consulting GmbH unberührt.

§ 8 Verhalten und Rücksichtnahme

Der Kunde hat die üblichen Verhaltensweisen eines redlichen Kaufmanns uns gegenüber zu gewährleisten. Wir behalten uns vor, jede rechtswidrige und/oder unsachgemäße beziehungsweise sachgrundlose Äußerung über unser Unternehmen und unsere Dienstleistungen, sei es durch Kunden, Mitbewerber oder anderweitige Dritte, insbesondere unwahre Tatsachenbehauptungen und Schmähkritiken, zivilrechtlich zu verfolgen und darüber hinaus ohne Vorankündigung zur Strafanzeige zu bringen.

§ 9 Nutzungsrechte

(1) Der Kunde erhält ein einfaches und nicht übertragbares Nutzungsrecht an den von Röhrig Preissler Consulting GmbH erstellten Inhalten für die Dauer der Vertragslaufzeit.

(2) Absatz 1 gilt ausschließlich unter dem Vorbehalt, dass der Kunde die Röhrig Preissler Consulting GmbH nach dem Hauptvertrag zustehende Vergütung vollständig entrichtet hat.

(3) Ist Ratenzahlung vereinbart, geht das nach Absatz 1 benannte Nutzungsrecht vorbehaltlich anderslautender Individualvereinbarung erst mit vollständiger Zahlung der letzten Rate an Röhrig Preissler Consulting GmbH über.

(4) Die Weitergabe der Arbeits- und Leistungsergebnisse an Dritte (auch verbundene Unternehmen) wird ausgeschlossen. Gleiches gilt für eine Bearbeitung nach § 23 UrhG.

§ 10 Haftung

(1) Röhrig Preissler Consulting GmbH haftet auf Schadensersatz – gleich aus welchem Rechtsgrund – nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet Röhrig Preissler Consulting GmbH nur
a) für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit,
b) für Schäden aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Verpflichtung, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf); in diesem Fall ist die Haftung jedoch auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt.

(2) In den Grenzen nach Absatz 1 haftet Röhrig Preissler Consulting GmbH nicht für Daten- und Programmverluste. Die Haftung für Datenverlust wird der Höhe nach auf den typischen Wiederherstellungsaufwand beschränkt, der bei regelmäßiger und gefahrentsprechender Anfertigung von Sicherungskopien eingetreten wäre. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt ebenso stets unberührt wie die für die Übernahme einer Garantie.

(3) Der Kunde gewährleistet, dass Röhrig Preissler Consulting GmbH überlassene Arbeitsmaterialien (z.B. Fotos) frei von Rechten Dritter sind oder die für die Zwecke des Hauptvertrags erforderlichen Genehmigungen vorliegen. Der Kunde stellt Röhrig Preissler Consulting GmbH insoweit von jeglicher Inanspruchnahme Dritter frei.

§ 11 Widerrufsrecht

Unternehmern und Kaufleuten steht von Gesetzes wegen bei fernmündlich geschlossenen Verträgen kein Widerrufsrecht zu. Röhrig Preissler Consulting GmbH gewährt ein solches auch nicht auf vertraglicher Grundlage.

§ 12 Schlussbestimmungen

(1) Abweichungen von diesen AGB sind nur wirksam, wenn Röhrig Preissler Consulting GmbH und der Kunde eine entsprechende individualvertragliche Abrede getroffen haben. Solche haben in jedem Fall Vorrang vor diesen AGB. Für den Inhalt derartiger Vereinbarungen ist die Bestätigung von Röhrig Preissler Consulting GmbH maßgebend.
(2) Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Erfüllungsort ist der Sitz von Röhrig Preissler Consulting GmbH. Ausschließlicher kaufmännischer Gerichtsstand ist der Sitz von Röhrig Preissler Consulting GmbH (derzeit: Leverkusen).

AGB Stand: 29.06.2023 © Vervielfältigung verboten